Kontrolladressen beim Direktmarketing

Kontrolladressen dienen dazu zu kontrollieren ob und wenn ja wann und wie ein Dienstleister ein in Auftrag gegebenes Werbeschreiben produziert und versendet hat. Darüber hinaus können Kontrolladressen aber auch dazu eingesetzt werden um die illegale Weitergabe und/oder Verwendung von Adresslisten nachzuweisen.

Wird bei einer Dialogmarketing-Kampagne das Werbeschreiben von einem externen Dienstleister gedruckt, kuvertiert und bei einem Post-Unternehmen eingeliefert, dann empfiehlt es sich den zu bewerbenden Adressen eine oder mehrere Kontrolladressen hinzuzufügen. Auf diese Weise lässt sich leicht nachweisen ob und wenn ja wann das Werbeschreiben produziert und versendet worden ist. Außerdem lässt sich anhand des Kontrollexemplars auch der Druck und die Zusammensetzung des Werbeschreibens prüfen.

Darüber hinaus können Kontrolladressen auch eingesetzt werden um die illegale Weitergabe und/oder Verwendung von Adresslisten nachzuweisen. Das geschieht insbesondere dann, wenn Adressdaten gemietet werden. In diesem Fall hat das Unternehmen das die Adressen mietet normalerweise nur das Recht diese für genau eine Werbesendung zu verwenden. Die Adressen von Kunden die aus dieser Werbesendung hervorgehen kann das Unternehmen natürlich weiter verwenden. Werden die restlichen Adressen aber für eine weitere Dialogmarketing-Kampagne verwendet, dann verstößt das Unternehmen gegen die Bedingungen unter denen ihm die Adressen vermietet worden sind. Diesen Verstoß kann der Adresshändler diesem Unternehmen dann leicht mithilfe der Kontrolladressen nachweisen: Kommt bei der Kontrolladresse mehr als ein Werbeschreiben dieses Unternehmens an, dann hat es gegen die Bedingungen des Mietvertrags verstoßen.

Mit der gleichen Methode lässt sich auch jeder andere Adressbestand, wie zum Beispiel die eigenen Kundendaten, gegen Missbrauch schützen. Um die illegale Weitergabe der Kundendaten nachweisen zu können müssen diese für Werbezwecke eingesetzt werden. Prinzipbedingt kann dieser eine Missbrauch zu Werbezwecken mit den Kontrolladressen nicht verhindert werden. Werden die illegal weitergegebenen Daten nicht für Werbezwecke eingesetzt, dann lässt sich die Weitergabe der Daten mit dieser Methode auch nicht nachweisen.